Herzlich Willkommen zur Bürger*innenkunde!

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Sprottenhausen,
Diese Stadt gehört in den nächsten 7 Tagen nur Euch! In Sprottenhausen könnt Ihr das Stadtleben einmal selbst ausprobieren – mit allen Rechten und Pflichten. Es ist fast alles so wie in einer richtigen Stadt – außer, dass hier KINDER und JUGENDLICHE die Hauptrolle spielen und Erwachsene draußen bleiben müssen – es sei denn, sie sind Helferin oder Helfer.

Arbeitsamt/Jobsuche

(1) Wie in jeder richtigen Stadt müssen auch in Sprottenhausen die Bürgerinnen und Bürger arbeiten um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
(2) Eure 1. Aufgabe heute: sucht Euch beim Arbeitsamt einen Job!
(3) Arbeitsbeginn ab dem 2. Tag jeweils um 11.00 Uhr.
(4) Es gibt zwei Arbeitsschichten: vormittags zwischen 11.00 und 13.00 Uhr und nachmittags zwischen 14.00 und 16.30 Uhr. Der Stundenlohn beträgt 10 Sprotten.
(5) Nach Beendigung des Jobs erhaltet Ihr an Eurem Arbeitsplatz einen Eintrag auf Eurem Ausweis darüber, wie viele Sprotten Ihr verdient habt.
(6) Ihr dürft Euch beim Arbeitsamt immer nur EINEN Job zur Zeit suchen. Für diesen Job bekommt Ihr beim Arbeitsamt eine „Jobcard“, die Ihr beim Arbeitgeber abgebt. Wenn Ihr diesen Job beendet habt, dürft Ihr Euch einen Neuen suchen.

1.Job für nächsten Tag
(1) Sucht Euch bitte schon an jedem Tag zwischen 14.00-16.30 Uhr den ERSTEN Job für den nächsten Vormittag und bewahrt die Jobcard sicher in Eurem Ausweis auf. Dadurch werden morgens lange Schlangen vor dem Arbeitsamt vermieden und Ihr könnt um 11.00 Uhr sofort anfangen zu arbeiten.

Bank/Geld
(1) Wenn Ihr einen Job beendet habt, geht Ihr mit Eurem Ausweis zum Finanzamt, wo Ihr zunächst Lohnsteuern zahlen müsst (3 Sprotten).
(2) In der Bank wird der Lohn ausgezahlt.
(3) Der Lohn muss spätestens im Laufe des nächsten Tages abgeholt werden.
(4) Die Sprotten können behalten oder auf das eigene Konto eingezahlt werden.

Wahl der BürgermeisterIn
(1) Montagnachmittag findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
(2) Wenn Ihr mindestens 10 Jahre alt seid, könnt Ihr Euch im Rathaus für das Amt des Bürgermeisters bewerben (die genauen Bewerbungsfristen erfahrt Ihr im Rathaus).

Ausweispflicht
(1) In Sprottenhausen besteht Ausweispflicht.
(2) Der Ausweis muss immer bei sich getragen und bei Aufforderung vorgezeigt werden.
(3) Bei Verlust muss im Meldeamt gegen eine Gebühr von 5 Sprotten ein neuer Ausweis beantragt werden.

GEZ-S (Rundfunkgebühren)
(1) Da es in Sprottenhausen auch einen Radiosender gibt, müssen wie in jeder anderen Stadt auch, Rundfunkgebühren gezahlt werden.
(2) Die „Gebühreneinzugszentrale Sprottenhausen“ (GEZ-S) zieht von jeder Bürgerin und von jedem Bürger pro Tag 1 Sprotte ein.
(3) Zahle bitte bis spätestens Montag den Wochenbeitrag von 7 Sprotten bei der Bank ein.
(4) Nach Einzahlung erhälst du in Deinem Ausweis einen Vermerk.

Mittagessen
(1) Mittagessen gibt es jeden Tag von 13.00 bis 13.45 Uhr.
(2) Jede Bürgerin und jeder Bürger soll täglich zum Mittag essen!

Stadtbrunnen (Trinkwasser-Station)
(1) In der Stadt befindet sich eine kostenlose Trinkwasser-Station. Hier bekommt Ihr immer kostenlos frisches Trinkwasser.
(2) Denke bitte daran, dass Du genügend trinkst!
(3) Eure benutzten Trinkbecher werden in der Spülstation abgegeben und gereinigt.

Markt + Bürgerversammlung
(1) Täglich zwischen 16.15 und 16.45 Uhr werden auf dem Marktplatz die in Sprottenhausen hergestellten Waren verkauft.
(2) Um 16.50 Uhr findet auf dem Marktplatz die Bürgerversammlung statt (wichtige Ankündigungen, Anliegen der Bürger, kulturelle Vorführungen).

Verlassen des Geländes
(1) Niemand darf alleine und ohne Erlaubnis der Eltern das Gelände verlassen.

Elterncafé
(1) Im Mädchentreff neben der Räucherei gibt es ein Elterncafé, in dem sich von 11.00 -17.00 Uhr die Eltern aufhalten dürfen. Der Zugang befindet sich in der Preetzuer Straße 32!

Bei Verletzung
(1) Bei Verletzungen bitte sofort das Sprottenhausen- Krankenhaus aufsuchen!

Taschenabgabe
(1) Rucksäcke und Taschen können im Fundbüro (bei der Garderobe) abgegeben und jederzeit zu seinen Öffnungszeiten wieder abgeholt werden.
(2) Vor- und Nachname auf Kreppband schreiben und auf die Tasche kleben.
(3) Wertsachen wie Smartphones, Digitalkameras, Tablets und Pods am besten gar nicht erst in die Stadt mitbringen!
(4) Auch Sprotten sicher in Eurer Geldbörse verstauen!

Info-Center
(1) Bei Fragen und Problemen könnt Ihr Euch an das Info-Center wenden.
(2) Die MitarbeiterInnen und HelferInnen haben auch immer ein offenes Ohr für Euch.

Sprottenhausen 2024

Sprottenhausen wird ihre Stadttorde wieder in der ersten Sommerferienwoche 2024, vom 22. - 28. Juli, für euch öffnen. Wir erwarten 150 Bürgerinnen und Bürger in der Kieler Kinderstadt!

Anmeldephase beginnt am 01. April 2024! Stay tuned.

Eure Kinderstadt für Kiel

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AWO Kreisverband Kiel e.V.

Kinder- & Jugendtreff KiCK

Sprottenhausen 2024

Preetzer Straße 35

24143 Kiel

 

Sprottenhausen@awo-kiel.de
Tel.: 0431/77570-43
(Miriam Reez,  Leitung)

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Verwendungszweck: Sprottenhausen 2024

 

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